Häufig stellen sich noch organisatorische Fragen, insbesondere zu zeitlichem und finanziellem Aufwand, zur Erstattung durch die Krankenkassen und speziellen Therapievereinbarungen. Ich hoffe, auf dieser Seite einige dieser Fragen klären zu können.
1. Terminvergabe
Um Ihnen ausreichend Zeit und Aufmerksamkeit zu schenken, reserviere ich Ihnen einen Termin. Um diesen Termin zu vereinbaren, können Sie mich einfach telefonisch oder per Email kontaktieren.
2. Kosten
Ich weise darauf hin, dass die Honorare für meine Leistungen nicht von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen werden. Sind Sie privat versichert, beihilfeberechtigt oder als gesetzlich Versicherter für Heilpraktiker zusatzversichert, so haben Sie die Möglichkeit auf Erstattung meiner Behandlungen durch die Abrechnung nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Nach Abschluss der Behandlung schreibe ich Ihnen eine Rechnung, die Sie bei Ihrer Kasse einreichen können. Bitte erkundigen Sie sich vor Ihrem Besuch bei mir als Heilpraktiker, ob und welche Leistungen mit Ihrem Tarif abgedeckt sind oder lesen Sie in den Bedingungen Ihres Vertrages nach, ob eine Kostenübernahme für Behandlungen durch Heilpraktiker enthalten ist.
Das heißt: Der Behandlungs-Vertrag besteht immer zwischen Patient und Heilpraktiker. Dies bedeutet, dass der Rechnungsbetrag für die erbrachte Leistung vollständig an die Praxis für Naturheilkunde zu bezahlen ist. Die Bezahlung ist in bar oder auf Rechnung beim Termin zu entrichten, und zwar unabhängig davon, ob und in welcher Höhe Ihre Kranken- oder Zusatzversicherung Ihnen diese Rechnung erstattet.
3. Terminabsage
Um Ihnen eine ruhige Behandlungsatmosphäre ohne Wartezeit und Zeitdruck zu gewährleisten, arbeite ich als Bestellpraxis. Das bedeutet für mich einen 100%-igen Verdienstausfall, falls Sie Ihren Termin bei mir kurzfristig absagen oder einfach nicht erscheinen. Benachrichtigen Sie mich spätestens 48 Stunden vor der vereinbarten Behandlung. Kurzfristig abgesagte Termine kann ich nur schwer an andere Klienten weitergeben. Ich bitte um Ihr Verständnis, dass ich Ihnen für abgesagte Termine innerhalb von 24 Stunden und für nicht abgesagte Termine eine Ausfallgebühr in Höhe des vollen Behandlungshonorars in Rechnung stelle. Termine, die weniger als 48 Stunden vorher abgesagt werden, werden Ihnen mit bis zu 50 % des Behandlungshonorars in Rechnung gestellt. Bitte die Termine, die über das Telefon abgesagt werden, zusätzlich mit einer E-Mail absagen.
4. Anzahl der Behandlungseinheiten
Die Anzahl der notwendigen Therapie- oder Beratungsstunden ist individuell verschieden und hängt unter anderem von der Behandlungsform und Ihrem Anliegen ab.
5. Anrechung in der Steuererklärung
Nach §33 Einkommensteuergesetz (EStG) lassen sich auch Heilpraktiker-Behandlungskosten, Fahrtkosten zum Heilpraktiker sowie die durch Heilpraktiker verordneten Medikamente als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend machen. Legen Sie bei Ihrer jährlichen Einkommensteuererklärung alle nicht bzw. nur teilerstatteten Arzt- und Heilpraktikerrechnungen sowie Apothekenbelege als „Außergewöhnliche Belastungen“ beim Finanzamt vor.